Gutachten

Oldtimer- und Youngtimer Wertgutachten



Der Markt für Old- und Youngtimer
ist ständig in Bewegung.


Das Wertgutachten Ihres Fahrzeugs trägt somit ein Verfallsdatum.



Alle drei bis vier Jahre sollten Sie das Wertgutachten

für Ihr Fahrzeug aktualisieren lassen!




Oldtimer- und Youngtimer Wertgutachten

Warum ein Wertgutachten?


Die Veränderung in Angebot und Nachfrage haben großen Einfluss auf die Klassiker-Preise.

Hiervon ist der Wert Ihres Fahrzeugs natürlich auch betroffen.


Das Wertgutachten Ihres Fahrzeugs trägt somit ein Verfallsdatum.

Die meisten KFZ-Versicherungen verlangen alle drei bis vier Jahre ein aktualisiertes Wertgutachten!

Steigt der Wert Ihres Oldies, dann müssen Sie der Versicherung im Schadenfall
den Nachweis der Wertsteigerung erbringen.


Das ist z. B. nach einem Diebstahl oder einem Brandschaden nur möglich wenn Sie ein aktuelles Wertgutachten besitzen.

Ein aktuelles Wertgutachten schützt Sie also vor Verlusten!


Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie Ihren Termin für ein neues Gutachten.


Preise für Wertgutachten (Stand:07.03.2024):


Fahrzeug-Kurzbewertung:

Dient meist zur Vorlage bei der KFZ-Versicherung und ist nicht geeignet für die Ermittlung des aktuellen Verkaufspreises. Hier ist ein Fahrzeug-Vollgutachten für Verkaufszwecke notwendig!

- Fahrzeugbesichtigung und Bewertung

- Aufnahme der Fahrzeugdaten

- Feststellung der aktuellen Zustandsnote

- Schätzung des aktuellen Marktwertes

- mind. 16 Fahrzeugbilder

- Kurzbewertung (mind. 6 Seiten als pdf-Datei )

140,--€ inkl. 19% MwSt.


Fahrzeug-Vollgutachten:
Dient meist zur Vorlage bei der KFZ-Versicherung für Fahrzeuge mit einem Wert ab ca. 50.000€. Es ist nicht geeignet für die Ermittlung des aktuellen Verkaufspreises. Hier ist ein Fahrzeug-Vollgutachten für Verkaufszwecke notwendig!

- Fahrzeugbesichtigung und Bewertung

- Aufnahme der Fahrzeugdaten

- Begutachtung nach 141 Bewertungspunkten

- Fahrzeugbilder (24-36 Bilder)

- Feststellung der aktuellen Zustandsnote

- Berechnung des aktuellen Marktwertes / Wiederherstellungswertes

- Erstellung eines aussagekräftigen und nachvollziehbaren Gutachtens

(15 Seiten gedruckt und als pdf-Datei)

280,--€ inkl. 19% MwSt.

Bei sehr umfangreichen Arbeiten kann nach Absprache auch eine Berechnung nach Aufwand erfolgen.


Fahrzeug-Vollgutachten für Verkaufszwecke:

wie Vollgutachten, jedoch intensivere und erheblich zeitaufwändigere Begutachtung in unserem Standort Bad Bramstedt oder in Ihrer Werkstatt. Nach Absprache können hier auch Demontage- und Montagearbeiten anfallen, die ggf. nur in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden können.  Zeitaufwand im Regelfall ein bis zwei Tage, im Einzelfall auch länger.

Preis nach Aufwand.


Fahrzeug-Folgebewertung für die KFZ-Versicherung :

Die Folgebewertung kann nur innerhalb von 4 Jahren nach einem von uns erstellten Vollgutachten erstellt werden.

(Fahrzeugbesichtigung und Bewertung

Fahrzeugdaten, Zustandsnote, Zeitwert)

Folgebewertung als Datei (pdf)

120,--€ inkl. 19% MwSt.


Motorrad-Kurzbewertung:

Dient meist zur Vorlage bei der KFZ-Versicherung und ist nicht geeignet für die Ermittlung des aktuellen Verkaufspreises. Hier ist ein Fahrzeug-Vollgutachten notwendig!

- Fahrzeugbesichtigung und Bewertung

- Aufnahme der Fahrzeugdaten

- Feststellung der aktuellen Zustandsnote

- Schätzung des aktuellen Marktwertes 

- mind. 8 Fahrzeugbilder

- Kurzbewertung als pdf-Datei

100,--€ inkl. 19% MwSt.


Grundsätzlich werden Fahrzeuge an unserem Standort in Bad Bramstedt, bzw. im Umkreis von bis zu 20 km begutachtet.

Darüber hinaus berechnen wir Fahrtkosten in Höhe von 0,60€ je tatsächlichem Fahrtkilometer
(berechnet werden Hin- und Rückfahrt!)

Sonderkonditionen für Sammler, Club`s und Händler auf Anfrage.

ab 3 Bewertungen an einen Termin - 10% Rabatt auf den Gutachtenpreis


Alle Preise inkl. 19% MwSt, zahlbar in bar oder per Überweisung vor Zusendung des Gutachtens.


Der Marktwert:

Der Marktwert gibt den gegenwärtig geschätzten Preis am Privatmarkt an.

(Verkauf von Privat an Privat).

Bei selten gehandelten Fahrzeugen sowie bei schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben Fahrzeugen, fließen auch Handelspreise (hier als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne MwSt.) sowie die internationale Marktsituation in den Marktwert mit ein. Vor dem Hintergrund, dass die Oldtimer-Kaskoversicherung dem Fahrzeugbesitzer nur den Betrag ersetzen möchte, den er auch beim Verkauf des unbeschädigten Fahrzeugs erzielt hätte, veranlassen fast alle Oldtimerversicherer ihre Kunden bei Vertragsbeginn ein Marktwertgutachten einzuholen. Der Marktwert bildet in der Regel die Höchstentschädigungsgrenze bei 

Oldtimer-Kaskoschäden. 

Der Marktwert ist MwSt.-neutral, da private Umsätze nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
Bei Firmen, kann ggf. die Mehrwertsteuer für das Fahrzeug gesondert ausgewiesen werden.
Dann wird der
Marktwert inkl. Mehrwertsteuer 
in der Bewertung angegeben.

Wichtig ist, den Marktwert im jeweiligen Einzelfall vom höheren Wiederbeschaffungswert zu unterscheiden.


Wiederbeschaffungswert = Händlerverkaufswert:

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Preis, der aufgewendet werden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug
zu beschaffen. 

Der Wiederbeschaffungswert ist zum Zeitpunkt des Schadens beim seriösen Gebrauchtwagenhandel zu ermitteln, da unabhängig vom Fahrzeugalter hohe Ansprüche an die Käufersicherheit zu stellen sind.


Der Wiederbeschaffungswert entspricht also unter keinen Umständen dem günstigsten Fahrzeugangebot. Ein vergleichbares Fahrzeug sollte die gleichen Eckdaten (Ausstattung und Zustand) aufweisen und keine unklare Vorgeschichte haben. Achten Sie darauf, dass ein Händlerverkaufspreis eines tatsächlich mit Ihrem Exemplar vergleichbaren Fahrzeuges ermittelt wird. Reparatur- bzw. Restaurationskosten können den Wiederbeschaffungswert deutlich beeinflussen. Heben Sie deshalb Reparaturbelege immer auf und legen Sie diese dem Gutachter vor. 

In Sonderfällen, häufig bei Oldtimern, ist der Wiederbeschaffungswert dem Wiederherstellungswert gleichzusetzen.

Wichtig ist, dass das betreffende Fahrzeug oder ein vergleichbar beschaffenes Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert kurzfristig (innerhalb der Wiederbeschaffungsdauer) tatsächlich beschafft werden kann. Dabei sind auch regionale Einflüsse zu beachten.


 

Wiederherstellungswert / Wiederherstellungskosten:

Der Wiederherstellungswert beziffert die finanziellen Aufwendungen, die in ein Fahrzeug investiert wurden.

Die Wiederherstellungskosten sind der für die Wiederherstellung eines bestimmten Fahrzeugzustandes erforderliche Gesamtbetrag. 

Allgemein handelt es sich um die Restaurationskosten zuzüglich dem Anschaffungspreis des unrestaurierten Fahrzeuges.


Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt und versichert werden soll. Der Wiederherstellungswert liegt sehr oft über dem Marktwert. 

Bei einem Verkauf lässt sich nur in absoluten Ausnahmefällen der Wiederherstellungswert erzielen. 

Sofern dieser Betrag versichert wurde, besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden, wieder aufzubauen.


 

Die Zustandsnoten :   

Note 1:

Makelloses Fahrzeug, im perfekten Zustand. Keine Mängel an Optik, Technik und Historie (Originalität).

Ein uneingeschränkt funktionierendes neuwertiges Original (Museumsauto) oder ein perfekt restauriertes Fahrzeug. 

Wie neu oder besser. Sehr selten!   (Wie ein Neuwagen / Vorführwagen)


Note 2:

Guter Zustand, keine Mängel, aber mit leichten Gebrauchsspuren. Originalzustand oder fachgerecht restauriert. 

Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. (Ausnahme: von StVZO vorgeschrieben).

                                           (Wie ein gut gepflegter mängelfreier junger Gebrauchtwagen.)


Note 3:

Gebrauchtes Fahrzeug im ordentlichen Zustand, normal gepflegt, normale Spuren der Jahre. 

Kleinere Mängel, keine sofortigen Reparaturen nötig. Verkehrssicher. Uneingeschränkt fahrbereit.
Keine Durchrostung, sofort gebrauchsfähig.

(Wie ein älterer und gepflegter fahrbereiter Gebrauchtwagen.)


Note 4:

Verbrauchter Zustand mit deutlich erkennbaren Mängeln. Nur bedingt oder eingeschränkt fahrbereit.

Sofortige Arbeiten notwendig. Einige fehlende Teile, leichte bis mittlere Durchrostungen. 

Fahrzeug ist leicht zu reparieren oder restaurieren. (Teilrestaurierung)

(Kaufpreis und Reparaturkosten sollten den Wert im Zustand 3 nicht übersteigen.)


Note 5:

Restaurierungsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit, ggf. teilweise oder komplett zerlegt. 

Mit großem finanziellem und zeitlichem Aufwand noch restaurierbar. Fahrzeug nicht komplett.

(noch restaurierbar, sonst nur Teileträger Note 6)

 

Note 6:

Unvollständiger Teileträger. Z.B.: nur Karosserie


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